Die Luxemburger Richter bestätigten die Ansicht des Datenschützers unter Vorbehalt.

Die Luxemburger Richter bestätigten die Ansicht des Datenschützers unter Vorbehalt. Die erhobenen Daten müssten so leicht auffindbar sein, dass man von einer Datei im Sinne der Datenschutzrichtlinie sprechen könne. Über den konkreten Fall muss das finnische Gericht noch urteilen.

https://www.nzz.ch/international/datenschutz-bei-besuchen-der-zeugen-jehovas-relevant-ld.1402315